Kosten
Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse
Die psychologische Psychotherapie wird seit dem 01.07.2022 mit dem Anordnungsmodell von der Krankenkasse anerkannt und wird über die Grundversicherung (OKP) bezahlt. Die Kosten der Psychotherapie richten sich nach den kantonalen Tarifen des Kantons Zürich (TARMED / PsyTarif).
Vor der ersten Konsultation ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Eine solche Anordnung kann Ihnen Ihr Hausärzt:in, Ihr Psychiater:in oder Ihr Fachärzt:in für psychosomatische Medizin ausstellen. Diese Anordnung ist notwendig, damit die Kosten von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch mit.
Seit Einführung des Anordnungsmodells beteiligt sich die Zusatzversicherung meist nicht mehr an den Kosten für die Psychotherapie. Am Besten fragen Sie diesbezüglich jedoch direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Übernahme der Kosten als Selbstzahler
Die Kosten für die Psychotherapie oder psychologische Beratung können auch selbst übernommen werden, insbesondere wenn Sie die Therapie nicht über Ihre Krankenkasse abrechnen möchten oder keine Diagnose im Sinne der Anerkennung durch die Krankenkasse vorliegt. Die Tarife orientieren sich dabei an den Ansätzen der Grundversicherung (TARMED / PsyTarif).
Die Kosten für eine Therapie Sitzung variieren in Abhängigkeit der Länge der Sitzung. Der aktuell geltende provisorische Tarif im Rahmen des Anordnungsmodells vom Jahr 2022 beträgt 2.58 CHF pro Minute. Für eine Sitzung von 60 Minuten zuzüglich 15 Minuten Vor- und Nachbereitung verrechne ich einen Betrag von 193.50 CHF.
Zusatzleistungen wie Telefongespräche, allfällige Korrespondenz oder das Erstellen von Berichten werden nach effektivem Aufwand separat verrechnet.
Abmeldungen und Ausfallgebühr
Damit wir die Therapien aller Patient:innen zuverlässig begleiten und gleichzeitig einen stabilen Praxisbetrieb gewährleisten können, bitten wir um Verständnis, dass bei Absagen eine Ausfallgebühr verrechnet wird. Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenlos abgesagt werden. Bei nicht erscheinen wird eine Gebühr von 180 CHF in Rechnung gestellt. Bei kurzfristiger Abmeldung, weniger als 48 Stunden im Voraus, wird eine Gebühr von 100 CHF in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von der Krankenkasse meist nicht übernommen und sind daher privat zu bezahlen.